Ab dem 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft und ersetzt damit die regionalen Datenschutzrichtlinien.
Wer denkt, die neuen Richtlinien betreffen nur grosse Unternehmen oder es muss nur die Webseite angepasst werden, der irrt.
Die DS-GVO betrifft jeden und muss auch von jedem umgesetzt werden.
Jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, Institution oder sonstige Stelle ist dafür verantwortlich, dass die Anforderungen der DS-GVO erfüllt werden.
So versteht man unter den wesentlichen Anforderungen der DS-GVO unter anderem:
- Datenschutzbeauftragter (DSB)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigen
- Mitarbeiterfotos
- Informations- und Auskunftspflichten
- Datenlöschung
- Datensicherheit
- Auftragsverarbeitungsverträge
- Meldung von Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA)
- Videoüberwachung
Dies sind wichtige Bestandteile der DS-GVO und je nach Branche und Tätigkeit gibt es noch weitere Anforderungen.
Auskunft gibt das zuständige regionale Datenschutzamt oder spezialisierte Berater.
Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Wir haben Antworten.